- Inventarrecht
- In|ven|tar|recht, das; -[e]s
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Inventarrecht — (lat. Beneficium inventarii), die Rechtswohltat, daß der Erbe für Erbschaftsschulden nur bis zum Werte des Nachlasses haften muß, falls er rechtzeitig und vorschriftsmäßig ein Nachlaßinventar, Nachlaßverzeichnis einreicht (sogen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Inventarrecht — In|ven|tar|recht 〈[ vɛn ] n. 11; unz.〉 Recht des Erben, dass er für Erbschaftsschulden nur bis zum Wert des Inventars zu haften braucht * * * In|ven|tar|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): Recht des Erben, beim Nachlassgericht ein Verzeichnis … Universal-Lexikon
Inventarerrichtung — Inventarerrichtung, s. Inventarrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon